Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Schrock Entertainment UG & Co. KG
07.04.2026
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertragspartner ……………………………………………… 2
§ 2 Leistungsgegenstand und Durchführung ……………………………………………………………………… 2
§ 3 Vertragsschluss, Buchungsprozess, Zahlung …………………………………………………………………. 3
§ 4 Widerrufsrecht, Umbuchung ………………………………………………………………………………………. 3
§ 5 Stornierung, Ausfallhonorar ……………………………………………………………………………………….. 4
§ 6 (Teilweises) Nichterscheinen ……………………………………………………………………………………….. 5
§ 7 Absage durch den Veranstalter …………………………………………………………………………………… 5
§ 8 Outdoor-Verleih (Bollerwagen) ……………………………………………………………………………………. 6
§ 9 Hausrecht, Sicherheit, Verhaltensregeln, Ausschluss ………………………………………………………. 7
§ 10 Minderjährige …………………………………………………………………………………………………………. 7
§ 11 Ergänzende Vorschriften für unternehmerische Kunden ……………………………………………….. 7
§ 12 Mitwirkungspflichten ……………………………………………………………………………………………….. 8
§ 13 Haftung, Schadenspauschale ……………………………………………………………………………………. 8
§ 14 Gutscheine …………………………………………………………………………………………………………….. 9
§ 15 Datenschutz, Videoüberwachung, Bildaufnahmen ………………………………………………………. 9
§ 16 Schlussbestimmungen ……………………………………………………………………………………………. 10
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Verträge über die Durchführung von Eventformaten unter der Bezeichnung „Schlag dein Team“ sowie die Vermietung von Outdoor-Equipment („Bollerwagen“) zwischen dem Anbieter („Veranstalter“) und seinen Kunden.
1.2 „Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen des Veranstalters bucht oder in Anspruch nimmt. „Teilnehmer“ sind die Personen, die an den Events teilnehmen.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen in Abschnitt des § 11 dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Individualabreden haben Vorrang. Solche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Ein konkludentes Abbedingen einzelner Klauseln oder der gesamten AGB ist ausgeschlossen.
§ 2 Leistungsgegenstand und Durchführung
2.1 Der Veranstalter bietet Indoor-Events mit mehreren Mini-Spielen (u. a. Geschicklichkeit, Sport, Quiz) für Gruppen an. Die Organisation erfolgt kapazitätsbezogen über Räume, die Bepreisung orientiert sich an der gebuchten Personenanzahl. Ein Raum kann durch den Kunden mit maximal 6 Teilnehmenden gebucht werden. Details ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
2.2 Zusätzlich wird eine Outdoor-Variante in Form der Vermietung eines Spiel-Bollerwagens zur selbständigen Nutzung außerhalb der Veranstalterräumlichkeiten angeboten.
2.3 Getränke und sonstige Zusatzleistungen sind nicht in den Eventpreisen enthalten; sie werden gesondert nach Verbrauch abgerechnet.
2.4 Die Durchführung vor Ort erfolgt nach Einweisung und unter Geltung der Hausordnung des Veranstalters.
2.5 Der Veranstalter ist berechtigt, den Ablauf organisatorisch anzupassen, soweit dies zur sicheren und ordnungsgemäßen Durchführung erforderlich ist und die wesentlichen Leistungsmerkmale gewahrt bleiben.
§ 3 Vertragsschluss, Buchungsprozess, Zahlung
3.1 Vertragsschlüsse erfolgen in der Regel über die Website des Veranstalters mittels Buchungskalender und Checkout. Der Kunde wählt den Termin und die gewünschte Kapazität (Räume/ Slots) aus, gibt die erforderlichen Daten ein und bestätigt die AGB. Mit Abschluss des Online-Buchungsprozesses kommt der Vertrag zustande. Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
3.2 Für größere Gruppen (ab 18 Teilnehmenden) erfolgt der Vertragsschluss manuell durch Annahme des individuellen Buchungsangebots per E-Mail. Buchungsangebot bezeichnet die für den Kunden bindende Erklärung, die er durch die Buchung nach Ziff. 3.1 abgibt. Der Vertrag kommt spätestens mit Beginn der Leistungsausführung zustande.
3.3 Die Zahlung erfolgt – je nach Auswahl – per Vorkasse (z. B. PayPal) oder vor Ort vor Spielbeginn. Der Betrag ist bei Vorkasse sofort fällig, anderenfalls am Veranstaltungsort vor Terminantritt.
3.4 Der Veranstalter ist berechtigt, für bestimmte Leistungen, insbesondere bei Outdoor-Vermietungen, eine angemessene Kaution/Sicherheitsleistung zu verlangen und eine Anzahlung zur Terminreservierung vorzusehen.
3.5 Preise verstehen sich brutto inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Preis- und Leistungsangaben im Buchungsprozess sind verbindlich.
3.6 Es ist verboten, mehrere Termine ohne Wahrnehmungsabsicht zu buchen. Der Veranstalter behält sich die Anwendung der Stornierungspauschalen bei erkennbar unberechtigten Mehrfachblockaden vor.
§ 4 Widerrufsrecht, Umbuchung
4.1 Bei zeitgebundenen Freizeitveranstaltungen mit festem Termin bzw. Zeitraum besteht für Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht, §312g II Nr. 9 BGB.
4.2 Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchung besteht nicht. Umbuchungen sind nur nach Verfügbarkeit und Zustimmung des Veranstalters im Rahmen eines Änderungsvertrags möglich.
4.3 Der Veranstalter kann für Umbuchungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr erheben.
Die Umbuchungspauschale ist dabei abhängig von der Gruppengröße – mit steigendem Bedarf an Kapazitäten erhöht sich die erforderliche Personal- und Sachdisposition:
• 7-14 Kalendertage vor dem Termin: 40 € je Buchung.
• Unter 7 Tage vor dem Termin: 60 € je Buchung.
• Bei Großgruppen (ab 18 Personen): 5 % des Bruttobuchwertes, mindestens 25€ und maximal 150€.
4.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer, dem Veranstalter der Nachweis höherer Umbuchungskosten gestattet. Bei einer Umbuchung werden keine Stornopauschalen erhoben.
§ 5 Stornierung, Ausfallhonorar
5.1 Eine Stornierung ist jederzeit möglich. Es fällt eine Schadenspauschale an:
• bis 30 Kalendertage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises,
• 15 bis 29 Kalendertage vor dem Termin: 50 %,
• 7 bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 75 %,
• weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin oder am Veranstaltungstag: 90 %.
5.2 Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines höheren, konkret entstandenen Schadens vorbehalten.
5.3 Bei sehr großen Gruppen bzw. Kapazitätsbuchungen kann der Veranstalter im Einzelfall eine differenzierte Pauschale festlegen, sofern diese dem zu erwartenden Schadensumfang entspricht und vor Buchungsabschluss transparent mitgeteilt wurde.
§ 6 (Teilweises) Nichterscheinen
6.1 Maßgeblich ist die gebuchte Kapazität, insbesondere die Anzahl gebuchter Räume bzw. Slots. Erscheinen weniger Teilnehmer als gebucht, bleibt die Vergütung für die gebuchte Kapazität fällig.
6.2 Ersatzteilnehmer können vor Beginn gestellt werden; die Gesamtkapazität je Raum/Slot darf dabei nicht überschritten werden.
6.3 Erscheint die Gruppe ohne vorherige Stornierung nicht, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen; der Veranstalter kann eine Schadenspauschale von 95 % des vereinbarten Gesamtpreises verlangen, da reservierte Kapazitäten nicht ohne Weiteres kurzfristig weitervermietet werden können.
6.4 Ziffer 5.2 gilt entsprechend.
6.5 Bei Stornierung von Outdoor-Equipment gelten die in Ziffer 5.1, 5.2 genannten Pauschalen entsprechend.
6.6 Erscheint der Kunde verspätet, so verkürzt sich die Spielzeit um die Zeit der Verspätung, ohne dass der Kunde einen Erstattungsanspruch geltend machen kann. Wird durch den Kunden eine Verlängerung entsprechend der Verkürzung gewünscht, so kann dies nach den geltenden Preisen und berechnet nach angefangenen Stunden vereinbart werden.
§ 7 Absage durch den Veranstalter
7.1 Bei höherer Gewalt, behördlichen Auflagen oder aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter den Termin absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Vorrangig zur Erstattung wird eine Umbuchung durch den Veranstalter angeboten.
7.2 Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB sind Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Auswirkungen auch nicht durch zumutbare Sorgfalt hätten verhindert werden können. Dazu zählen insbesondere:
• Naturkatastrophen, Pandemien und behördlich angeordnete Maßnahmen
• Krieg, Terrorakte, Aufruhr oder vergleichbare Ereignisse• Flächendeckende Strom- oder Infrastrukturausfälle
• Sonstige vergleichbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse
Die Auftragnehmerin informiert den Kunden bei Vorliegen solcher Umstände unverzüglich.
§ 8 Outdoor-Verleih (Bollerwagen)
8.1 Die Standardmietdauer beträgt 4 Stunden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
8.2 Die Nutzung erfolgt außerhalb der Veranstalterräume auf eigene Verantwortung des Kunden. Eine witterungsbedingte Rückerstattung ist ausgeschlossen.
8.3 Der Veranstalter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu erheben und sich ein Ausweisdokument zeigen zu lassen. Für die Vermietung des Bollerwagens wird eine Kaution in Höhe von 100 € durch den Kunden vor Mietbeginn entrichtet. Grund hierfür ist das erhöhte Verlust- bzw. Beschädigungsrisiko im unüberblickbaren Außenbereich. Die Sicherheitsleistung dient dem Ausfall- und der Wiederbeschaffungskosten kleinerer Komponenten, sowie üblicher Reparaturen.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Bollerwagen samt Equipment pfleglich zu behandeln und nur dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zuzuführen.
8.5 Der Bollerwagen ist vollständig, unbeschädigt und rechtzeitig (spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt) zurückzugeben.
8.6 Bei verspäteter Rückgabe kann der Veranstalter ein pauschales Nutzungsentgelt pro angefangener Stunde (75€/Stunde) verlangen.
8.7 Der Kunde haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigungen, die während der Mietzeit eintreten, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten. Der Veranstalter ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten geltend zu machen; ein Abzug „neu für alt“ bleibt vorbehalten, sofern angemessen.
8.8 Die Kaution ist nach Rückerhalt und Prüfung der Mietsache an den Kunden zurückzuzahlen, sofern nicht eine Verrechnung mit Kosten im Sinne der Ziff. 8.3 durch den Veranstalter erfolgt.
§ 9 Hausrecht, Sicherheit, Verhaltensregeln, Ausschluss
9.1 Es gilt die Hausordnung des Veranstalters. Vor Ort erfolgt eine Einweisung; den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Vor den Spielen wird ein Video für die Erklärung der Regeln bereitgestellt.
9.2 Unangemessenes Verhalten (z. B. Gewalt, erheblicher Alkoholkonsum, Gefährdung von Personen oder Sachen) kann nach Verwarnung zum Ausschluss vom Veranstaltungsort führen. Die Verwarnung ist bei schwerwiegenden Verstößen entbehrlich.
9.3 Das Mitführen eigener mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht gestattet.
9.4 Bei Ausschluss aus vom Kunden/Teilnehmer zu vertretenden Gründen besteht kein Anspruch auf (Teil-)Erstattung der Vergütung.
9.5 Der Veranstalter kann Personen, die gegen Sicherheits- oder Verhaltensregeln verstoßen, den Zutritt verweigern. Ziff. 9.4 gilt entsprechend.
§ 10 Minderjährige
10.1 Mindestalter für die Teilnahme ist 14 Jahre. Abweichende Vereinbarungen können getroffen werden.
10.2 Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen, zur Aufsicht berufenen Person teilnehmen. Der Kunde sichert zu, die erforderliche Aufsicht zu stellen und dem Veranstalter die aufsichtspflichtigen/ -berechtigten Personen vor der Veranstaltung zu benennen.
10.3 Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen und bei Zweifeln die Teilnahme abzulehnen.
§ 11 Ergänzende Vorschriften für unternehmerische Kunden
11.1 Unternehmern ist es untersagt, mehrere Termine/Slots ohne Absicht der verbindlichen Abnahme zu buchen.
11.2 Bei schuldhaftem Verstoß kann der Veranstalter je unberechtigt blockiertem Termin eine angemessene Vertragsstrafe bis zur Höhe des jeweils vereinbarten Entgelts der betreffenden Buchung verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.
11.3 Dem Unternehmer stehen Aufrechnung und Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
11.4 Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters; der Veranstalter ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
§ 12 Mitwirkungspflichten
12.1 Der Kunde sorgt für die rechtzeitige Anwesenheit der Gruppe, die Einhaltung der Teilnehmerobergrenzen je Raum sowie die Beachtung von Sicherheits- und Verhaltensregeln.
12.2 Etwaige Schäden an den Mietobjekten (Räume, Inventar, Outdoor-Equipment) sind dem Veranstalter nach bekanntwerden unverzüglich anzuzeigen.
§ 13 Haftung, Schadenspauschale
13.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Veranstalter beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
13.3 Die Teilnahme an Spielen mit sportlichen/geschicklichkeitsbezogenen Elementen erfolgt auf eigene Gefahr im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gesundheitliche Einschränkungen sind vorab mitzuteilen.
13.4 Für in die Veranstaltungsräume mitgebrachte Gegenstände wird keine Obhut übernommen.
13.5 Die Bereitstellung von Schließfächern begründet keinen Verwahrvertrag; der Veranstalter haftet insoweit nur bei schuldhafter Verletzung von Schutzpflichten für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Ziff. 13.1 gilt entsprechend.
13.6 Ausnahmsweise Verwahrung durch Personal erfolgt nur bei ausdrücklicher Übernahme; die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ziff. 13.1 gilt entsprechend.
§ 14 Gutscheine
14.1 Es werden Wertgutscheine angeboten, die auf sämtliche Leistungen des Veranstalters anwendbar sind, soweit verfügbar.
14.2 Gutscheine können durch den Kunden auf der Website mittels PayPal als PDF erworben oder physisch per Post versandt werden. Erfolgt der Erwerb in der postalischen Variante, sind zuzüglich zum Gutscheinwert die Versandkosten zu zahlen.
14.3 Gutscheine sind übertragbar und grundsätzlich ab Ausstellungsdatum 3 Jahre lang einlösbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, sofern kein gesetzlicher Anspruch besteht.
14.4 Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz geleistet; dies gilt nicht, wenn den Veranstalter ein Verschulden trifft.
§ 15 Datenschutz, Videoüberwachung, Bildaufnahmen
15.1 In den Veranstaltungsräumen kann eine Videoüberwachung mit Live-Bild zur Sicherheit erfolgen; eine Speicherung findet nicht statt.
15.2 Eigene Foto-/Videoaufnahmen durch den Veranstalter zu Marketingzwecken erfolgen nicht ohne gesonderte Einwilligung.
15.3 Kunden dürfen für private Zwecke Fotos/Videos anfertigen, sofern Rechte Dritter nicht verletzt werden. Eine kommerzielle Anfertigung durch die Teilnehmenden ist ausgeschlossen.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt deutsches Recht; bei Verbrauchern nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen wird.
16.2 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; zwingende verbraucherschützende Zuständigkeitsregelungen bleiben unberührt.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.